Thema 3.3.1

Arbeit und Beruf

3.3 Arbeit und Beruf Etwa 1 Min. Lesezeit

Gewerkschaften sind Interessenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem Betrieb hilft der Betriebsrat bei Problemen mit dem Arbeitgeber.

Wer selbst kündigen will, muss die Kündigungsfrist beachten. Wer zu Unrecht gekündigt wird, kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz hat, wer gut ausgebildet ist — nicht, wer einer bestimmten Konfession oder Partei angehört.

Diskriminierung bei der Einstellung ist verboten. Eine Bewerberin nicht zu nehmen, weil sie Mutter ist, einen Bewerber nicht zu nehmen, weil er im Rollstuhl sitzt, oder weil er eine dunkle Hautfarbe hat, ist Diskriminierung. Fehlende Erfahrung oder zu hohe Gehaltsvorstellungen sind dagegen sachliche Gründe.

Wer ein Restaurant eröffnen will, braucht eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde.

Fragen zu diesem Thema

11 Fragen

g101

Gewerkschaften sind Interessenverbände der …

  1. 1 Jugendlichen.
  2. 2 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
  3. 3 Rentner und Renterinnen.
  4. 4 Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
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Richtige Antwort: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Tarifverhandlungen.

g104

Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

  1. 1 Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.
  2. 2 Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.
  3. 3 Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.
  4. 4 Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.
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Richtige Antwort: Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.

Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Das Mutterschutzgesetz verbietet die Kündigung während der Schwangerschaft und einige Monate nach der Geburt.

g135

Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?

  1. 1 große Unternehmen
  2. 2 kleine Unternehmen
  3. 3 Selbstständige
  4. 4 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
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Richtige Antwort: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Gewerkschaften vertreten die Beschäftigten. Die Gegenseite, die Arbeitgeber, ist in Arbeitgeberverbänden organisiert.

g136

Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

  1. 1 falscher Nebenkostenabrechnung.
  2. 2 ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
  3. 3 Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
  4. 4 Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
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Richtige Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.

Für Streit aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig, etwa bei einer Kündigung oder ausbleibendem Lohn.

g138

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?

  1. 1 weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
  2. 2 ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
  3. 3 Kündigungsschutzklage erheben
  4. 4 den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen
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Richtige Antwort: Kündigungsschutzklage erheben

Gegen eine Kündigung kann man Kündigungsschutzklage erheben — aber nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

g289

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

  1. 1 seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
  2. 2 er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  3. 3 er eine dunkle Haut hat.
  4. 4 er keine Erfahrungen im Beruf hat.
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Richtige Antwort: er eine dunkle Haut hat.

Eine Absage allein wegen der Hautfarbe ist eine Benachteiligung wegen der Herkunft und verboten.

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