Kapitel: Mensch und Gesellschaft
Frage 138
Katalog-ID g138
g138
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
- 1 weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
- 2 ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
- 3 Kündigungsschutzklage erheben
- 4 den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen
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Richtige Antwort: Kündigungsschutzklage erheben
Gegen eine Kündigung kann man Kündigungsschutzklage erheben — aber nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.