Kapitel: Mensch und Gesellschaft

Frage 136

Katalog-ID g136

g136

Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

  1. 1 falscher Nebenkostenabrechnung.
  2. 2 ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
  3. 3 Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
  4. 4 Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Antwort anzeigen

Richtige Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.

Für Streit aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig, etwa bei einer Kündigung oder ausbleibendem Lohn.

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