Kapitel: Mensch und Gesellschaft
Frage 136
Katalog-ID g136
g136
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- 1 falscher Nebenkostenabrechnung.
- 2 ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
- 3 Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
- 4 Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Antwort anzeigen
Richtige Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
Für Streit aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig, etwa bei einer Kündigung oder ausbleibendem Lohn.