Kapitel: Leben in der Demokratie
Frage 13
Katalog-ID g013
g013
Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...
- 1 die regierenden Parteien.
- 2 die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
- 3 alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
- 4 alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Antwort anzeigen
Richtige Antwort: alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Die Opposition sind die Abgeordneten, die die Regierung nicht tragen. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und eigene Vorschläge einzubringen.