Kapitel: Mensch und Gesellschaft
Frage 281
Katalog-ID g281
g281
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- 1 Meinungsfreiheit
- 2 Gleichbehandlung
- 3 Versammlungsfreiheit
- 4 Freizügigkeit
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Richtige Antwort: Gleichbehandlung
Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung und ist nach dem AGG verboten.