Kapitel: Leben in der Demokratie

Frage 128

Katalog-ID g128

g128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

  1. 1 Abgeordnete.
  2. 2 Kanzler / Kanzlerinnen.
  3. 3 Botschafter / Botschafterinnen.
  4. 4 Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
Antwort anzeigen

Richtige Antwort: Abgeordnete.

Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

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