Kapitel: Leben in der Demokratie
Frage 128
Katalog-ID g128
g128
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
- 1 Abgeordnete.
- 2 Kanzler / Kanzlerinnen.
- 3 Botschafter / Botschafterinnen.
- 4 Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
Antwort anzeigen
Richtige Antwort: Abgeordnete.
Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.