Kapitel: Leben in der Demokratie

Frage 65

Katalog-ID g065

g065

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  1. 1 Gesetze zu entwerfen.
  2. 2 die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. 3 den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
  4. 4 das Bundeskabinett zu bilden.
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Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.

Das Kabinett bildet nicht der Bundestag. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler; diese schlagen die Ministerinnen und Minister vor.

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