Kapitel: Leben in der Demokratie
Frage 65
Katalog-ID g065
g065
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- 1 Gesetze zu entwerfen.
- 2 die Bundesregierung zu kontrollieren.
- 3 den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
- 4 das Bundeskabinett zu bilden.
Antwort anzeigen
Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.
Das Kabinett bildet nicht der Bundestag. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler; diese schlagen die Ministerinnen und Minister vor.