Kapitel: Leben in der Demokratie

Frage 17

Katalog-ID g017

g017

Die deutschen Gesetze verbieten …

  1. 1 Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
  2. 2 Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
  3. 3 Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
  4. 4 Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Antwort anzeigen

Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.

Artikel 3 verpflichtet den Staat zur Gleichbehandlung. Benachteiligungen wegen Herkunft, Geschlecht, Sprache, Glauben oder Behinderung sind verboten.

Zurück zur Fragenübersicht